
Erhöhung der Pflegekassenleistungen
Voraussetzungen, automatische Auszahlung und Pflegegrad-Antragstellung im Überblick
Erhöhtes Pflegegeld ab 2023: Was Anspruchsberechtigte jetzt wissen müssen
Anspruchsberechtigte erhalten den neuen Betrag automatisch auf ihr Konto, ein Änderungsantrag ist nicht nötig. Die Voraussetzungen für den Empfang des Pflegegeldes bleiben gleich.
So erhalten nur Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher die Leistung der Pflegekasse. Haben Sie noch keinen Pflegegrad von der Pflegekasse zugeteilt bekommen, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Im Anschluss an die Pflegebegutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades und damit über das Pflegegeld.
Hier auf unserer Seite können Sie sich über die Anpassung der Pflegekassenleistungen informieren.

Überblick über die Pflegekassen-Leistungen
Ein kleiner Überblick über die Leistungen der Pflegekasse für Pflegegrad (PG) 1 bis 5.
Die Beträge sind in Euro angegeben.








Pflegegrad 1
Entdecken Sie alle wichtigen Informationen zu Pflegegrad 1. Von den Voraussetzungen über die Einstufung bis zu den umfangreichen Leistungen – unser Leitfaden hilft Ihnen, die optimale Unterstützung für den Alltag zu finden.
Alles über Pflegegrad 1






Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 kennzeichnet erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Unser Blogbeitrag erklärt verständlich das Begutachtungsverfahren, die Voraussetzungen und die verfügbaren Leistungen. Erfahren Sie, wie Sie und Ihre Angehörigen den Alltag mit Pflegegrad 2 optimal gestalten können.
Alles über Pflegegrad 2






Pflegegrad 3 einfach erklärt
Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Unser Blogbeitrag erläutert die Begutachtungsverfahren, Voraussetzungen und Leistungen für Pflegegrad 3. Erfahren Sie, wie Sie und Ihre Angehörigen den Alltag mit Pflegegrad 3 bestmöglich gestalten können.
Alles zu Pflegegrad 3