Pflegegrad 4 einfach erklärt
Von der Begutachtung bis zur Leistung: Pflegegrad 4 einfach erklärt
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und erfordert umfassende Unterstützung im Alltag. Dieser Blogbeitrag erklärt die Voraussetzungen, das Begutachtungsverfahren und die verfügbaren Leistungen für Pflegegrad 4.
Definition und Bedeutung von Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 wird Personen zugewiesen, die eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit haben und somit intensive Unterstützung im Alltag benötigen. Er liegt zwischen Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung) und Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss eine Person eine Punktzahl zwischen 70 und unter 90 im Begutachtungsverfahren erreichen. Bewertet werden sechs Lebensbereiche:
Mobilität: Fähigkeit zur Fortbewegung und Nutzung von Hilfsmitteln.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Denk-, Lern- und Kommunikationsfähigkeiten.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Umgang mit psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten.
Selbstversorgung: Fähigkeit, sich selbst zu versorgen (Essen, Anziehen, Körperpflege).
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Umgang mit medizinischen Behandlungen und Therapien.
Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Fähigkeit zur Alltagsgestaltung und Pflege sozialer Beziehungen.
Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegegrad 4
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder vergleichbare Prüfdienste bei Privatversicherten. Das Verfahren umfasst:
1. Antragstellung: Einreichung eines Antrags bei der Pflegekasse.
2. Hausbesuch des Gutachters: Bewertung der Pflegebedürftigkeit vor Ort.
3. Erstellung des Gutachtens: Dokumentation der Ergebnisse und Empfehlung eines Pflegegrades.
4. Entscheidung der Pflegekasse: Festlegung des Pflegegrades und der entsprechenden Leistungen.
Leistungen bei Pflegegrad 4
Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf diverse Leistungen:
• Pflegegeld: 764 Euro monatlich für häusliche Pflege durch Angehörige.
• Pflegesachleistungen: 1.778 Euro monatlich für professionelle Pflegedienste.
• Tages- und Nachtpflege: 1.612 Euro monatlich für die Betreuung in Pflegeeinrichtungen.
• Vollstationäre Pflege: 1.775 Euro monatlich für die Unterbringung in Pflegeheimen.
• Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für vorübergehende stationäre Pflege.
• Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege bei Verhinderung der regulären Pflegeperson.
• Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich zur Unterstützung im Alltag.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich), Hausnotrufsysteme (25,50 Euro monatlich) und Wohnraumanpassungen (einmalig bis zu 4.000 Euro) (DGV Hilfsmittel) (https://www.hermoney.de/geld-familie/testament-pflege/hoehe-pflegegeld/ ) (DMRZ) (Sanubi).
Praktische Hinweise für den Alltag mit Pflegegrad 4
Der Alltag mit Pflegegrad 4 erfordert spezielle Anpassungen und Unterstützung:
• Anpassungen im häuslichen Umfeld: Installation von Hilfsmitteln und Sicherheitsvorkehrungen.
• Förderung der Selbstständigkeit: Regelmäßige Bewegung und Aktivitäten zur Erhaltung der Fähigkeiten.
• Unterstützung für Angehörige: Nutzung von Entlastungsangeboten, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.
Fallbeispiele zur Veranschaulichung
Beispiel 1: Frau Müller benötigt umfangreiche Hilfe bei der Körperpflege und der Medikamenteneinnahme. Sie nutzt Pflegesachleistungen und erhält Unterstützung durch ihren Pflegedienst.
Beispiel 2: Herr Schmidt nutzt die Tagespflegeeinrichtung und erhält zusätzlich Pflegegeld für die häusliche Pflege durch seine Tochter.
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Es ist wichtig, diese Ressourcen zu nutzen, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und die Pflege zu erleichtern.
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