Erhöhung der Pflegekassenleistungen

Anspruchsberechtigte erhalten den neuen Betrag automatisch auf ihr Konto, ein Änderungsantrag ist nicht nötig. Die Voraussetzungen für den Empfang des Pflegegeldes bleiben gleich.
So erhalten nur Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher die Leistung der Pflegekasse. Haben Sie noch keinen Pflegegrad von der Pflegekasse zugeteilt bekommen, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Im Anschluss an die Pflegebegutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades und damit über das Pflegegeld.
Hier auf unserer Seite können Sie sich über die Anpassung der Pflegekassenleistungen informieren.
Überblick über die Pflegekassen-Leistungen
Ein kleiner Überblick über die Leistungen der Pflegekasse für Pflegegrad (PG) 1 bis 5.
Die Beträge sind in Euro angegeben.

Das könnte Sie auch interessieren

Düfte, die Geschichten erzählen – Erinnerungen wecken bei Menschen mit Demenz
Backen weckt Erinnerungen, fördert die Feinmotorik und bringt Freude ins Leben von Menschen mit Demenz. Im Sonnencafé erleben unsere Senior*innen durch vertraute Düfte und Handgriffe wertvolle Momente. Erfahren Sie hier, warum Backen mehr als nur eine Aktivität ist.

Kreativer Herbst: Basteln mit Herz
Tauchen Sie ein in unseren kreativen Herbstnachmittag, bei dem unsere Senioren mit Naturmaterialien nicht nur einzigartige Dekorationen schufen, sondern auch in Erinnerungen schwelgten und das Gemeinschaftsgefühl stärkten. Ein Beweis, dass Kreativität und gemeinsame Erlebnisse das Herz erwärmen und das Wohlbefinden fördern.

Ein Weihnachten voller Geschenke auch für uns!
Dieses Weihnachten wurden wir durch die herzlichen Wünsche und Grüße unserer Patienten und deren Familien reich beschenkt – eine wunderbare Feier der Dankbarkeit und Verbundenheit.