Erhöhung der Pflegekassenleistungen

Anspruchsberechtigte erhalten den neuen Betrag automatisch auf ihr Konto, ein Änderungsantrag ist nicht nötig. Die Voraussetzungen für den Empfang des Pflegegeldes bleiben gleich.
So erhalten nur Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher die Leistung der Pflegekasse. Haben Sie noch keinen Pflegegrad von der Pflegekasse zugeteilt bekommen, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Im Anschluss an die Pflegebegutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades und damit über das Pflegegeld.
Hier auf unserer Seite können Sie sich über die Anpassung der Pflegekassenleistungen informieren.
Überblick über die Pflegekassen-Leistungen
Ein kleiner Überblick über die Leistungen der Pflegekasse für Pflegegrad (PG) 1 bis 5.
Die Beträge sind in Euro angegeben.

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