Erhöhung der Pflegekassenleistungen

Anspruchsberechtigte erhalten den neuen Betrag automatisch auf ihr Konto, ein Änderungsantrag ist nicht nötig. Die Voraussetzungen für den Empfang des Pflegegeldes bleiben gleich.
So erhalten nur Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher die Leistung der Pflegekasse. Haben Sie noch keinen Pflegegrad von der Pflegekasse zugeteilt bekommen, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Im Anschluss an die Pflegebegutachtung entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades und damit über das Pflegegeld.
Hier auf unserer Seite können Sie sich über die Anpassung der Pflegekassenleistungen informieren.
Überblick über die Pflegekassen-Leistungen
Ein kleiner Überblick über die Leistungen der Pflegekasse für Pflegegrad (PG) 1 bis 5.
Die Beträge sind in Euro angegeben.

Das könnte Sie auch interessieren

Pflegegrad 1
Entdecken Sie alle wichtigen Informationen zu Pflegegrad 1. Von den Voraussetzungen über die Einstufung bis zu den umfangreichen Leistungen – unser Leitfaden hilft Ihnen, die optimale Unterstützung für den Alltag zu finden.

Pflegegrad 4 einfach erklärt
Pflegegrad 4 beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Unser Blogbeitrag erläutert die Begutachtungsverfahren, Voraussetzungen und Leistungen für Pflegegrad 4. Erfahren Sie, wie Sie und Ihre Angehörigen den Alltag mit Pflegegrad 4 bestmöglich gestalten können.

Osterfest 2023 im Sonnencafe
So schön war es!