Pflegegrad 1

01.07.2024 - Ratgeber
Eine ältere Frau im Hintergrund, während eine Person im Vordergrund Notizen auf einem Klemmbrett macht, was auf die sorgfältige und geplante Betreuung durch den Pflegedienst AML hinweist.
Pflegegrad 1: Ein umfassender Leitfaden
Entdecken Sie alle wichtigen Informationen zu Pflegegrad 1. Von den Voraussetzungen über die Einstufung bis zu den umfangreichen Leistungen – unser Leitfaden hilft Ihnen, die optimale Unterstützung für den Alltag zu finden.

Pflegegrad 1: Alles, was Sie wissen müssen, um die beste Unterstützung zu erhalten

Pflegegrad 1 ist entscheidend für Menschen, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben und Unterstützung im Alltag benötigen. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, die Leistungen und praktische Hinweise, die mit Pflegegrad 1 verbunden sind. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten können.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 kennzeichnet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Menschen mit Pflegegrad 1 können größtenteils selbstständig leben, benötigen jedoch gelegentlich Unterstützung bei bestimmten alltäglichen Aufgaben. Zum Beispiel könnte eine Person mit Pflegegrad 1 in der Lage sein, sich selbst zu waschen und anzuziehen, fühlt sich aber unsicher, alleine in die Dusche zu steigen oder benötigt  Hilfe beim Einkaufen.

Ein weiteres Beispiel: Ein älterer Mensch, der Schwierigkeiten hat, längere Strecken zu gehen, sich zu bücken oder Treppen zu steigen, könnte Pflegegrad 1 bekommen. Diese Person kann noch selbstständig in ihrer Wohnung leben, benötigt aber Unterstützung durch einen Hausnotruf oder gelegentliche Hilfe bei der Reinigung der Wohnung.

 

 

Wer stellt den Pflegegrad fest und wie wird er beantragt?

Voraussetzungen und Einstufung

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für gesetzlich Versicherte oder durch MEDICPROOF für privat Versicherte. Diese Institutionen führen eine umfassende Begutachtung durch, bei der sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Aspekte der Selbstständigkeit beurteilt werden.

Ein älteres Paar sitzt auf einem gelben Sofa und lächelt in die Kamera, was die häusliche Unterstützung und die Betreuung durch Pflegegrad 1 bei Pflegedienst AML symbolisiert.

Begutachtungsprozess

Antragsstellung: Der erste Schritt zur Einstufung in einen Pflegegrad ist die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Dies kann formlos erfolgen, sollte aber schriftlich bestätigt werden. Hier kann unser Team vom Pflegedienst AML Ihnen behilflich sein, um den Antrag korrekt und vollständig zu stellen.

Terminvereinbarung: Nach der Antragstellung vereinbart der MDK oder MEDICPROOF einen Termin zur Begutachtung. Dieser Termin findet in der Regel zu Hause statt, um die häuslichen Bedingungen und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu erfassen. Es gibt aber zunehmend auch telefonische Begutachtungen.


Begutachtung: Ein Gutachter des MDK oder von MEDICPROOF führt eine umfassende Beurteilung durch. Dabei werden sechs Bereiche bewertet:

o    Mobilität

o    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

o    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

o    Selbstversorgung

o    Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

o    Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Punktevergabe: Jeder dieser Bereiche wird mit Punkten bewertet. Um Pflegegrad 1 zu erreichen, muss die Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 liegen.

Bescheid: Nach der Begutachtung erstellt der MDK oder MEDICPROOF ein Gutachten und schickt es an die Pflegekasse. Diese entscheidet auf Basis des Gutachtens über die Zuteilung des Pflegegrads und informiert den Antragsteller schriftlich über das Ergebnis.

Eine Hand hält ein Symbol eines Einkaufswagens vor einem gelben Hintergrund, was auf die Unterstützung im Alltag, wie Einkaufen, durch Pflegegrad 1 hinweist.

Leistungen und Unterstützung bei Pflegegrad 1


Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, die ihnen helfen, ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Entlastungsleistungen

Pflegesachleistungen umfassen Dienstleistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Bei Pflegegrad 1 beträgt der Anspruch auf Pflegesachleistungen 125 Euro pro Monat. Diese Leistungen können flexibel genutzt werden, um die Pflege und Betreuung zu Hause zu unterstützen. Beispiele:

Haushaltshilfe: Ein Pflegedienst kann eine Fachkraft zur Verfügung stellen, die bei der Reinigung der Wohnung, dem Waschen der Wäsche oder dem Einkaufen hilft. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn alltägliche Aufgaben aufgrund von körperlichen Einschränkungen schwerfallen.

Pflegebesuche: Professionelle Pflegekräfte können regelmäßige Besuche durchführen, um bei der Körperpflege zu helfen. Diese Besuche können individuell angepasst werden, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen.

Betreuungen: Pflegedienste bieten auch stundenweise Betreuungen an,  Etwa zum Spazieren gehen, für Erinnerungsarbeit, gemeinsames Kochen, Spiele. So kommt Abwechslung in den Alltag und der pflegende Angehörige hat eine kleine Auszeit.

Pflegehilfsmittel

Bis zu 40 Euro pro Monat können für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beantragt werden. Dazu gehören Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und weitere Verbrauchsmaterialien, die den Pflegealltag erleichtern. Beispiele:


Einmalhandschuhe: Diese sind unerlässlich für die hygienische Pflege, insbesondere bei der Wundversorgung oder bei der Unterstützung bei der Körperpflege.

Bettschutzeinlagen: Diese schützen das Bett vor Feuchtigkeit und erhöhen den Komfort und die Hygiene für den Pflegebedürftigen.

Desinfektionsmittel: Wichtig zur Vermeidung von Infektionen und zur Aufrechterhaltung eines sauberen Umfelds.

Medizinische Schutzausrüstung, bestehend aus Handschuhen, Maske und Desinfektionsmittel, symbolisiert die Hygiene- und Pflegeprodukte, die durch Pflegegrad 1 bereitgestellt werden.

Pflegeberatung

Alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Diese Beratungen helfen dabei, die richtigen Pflegeleistungen zu finden und zu beantragen, bieten Unterstützung bei der Organisation der Pflege zu Hause und geben wertvolle Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation. Beispiele:
 

Beratungsgespräche: Regelmäßige Beratungsgespräche können klären, welche weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden können und wie der Pflegealltag optimal gestaltet werden kann.

Pflegekurse: Angehörige können an Pflegekursen teilnehmen, um grundlegende Pflegetechniken zu erlernen und somit die Pflege zu Hause zu verbessern.

Eine lächelnde Frau mit einem Klemmbrett, die auf Beratung und Betreuung durch Pflegegrad 1 hinweist.

Hausnotruf

Ein Hausnotrufsystem bietet zusätzliche Sicherheit für Menschen mit Pflegegrad 1, die allein leben. Über einen kleinen Sender, der am Körper getragen wird, können sie im Notfall per Knopfdruck Hilfe anfordern. Diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen und kann für viele ältere Menschen eine wichtige Unterstützung im Alltag darstellen. Beispiele:
 

Notrufknopf: Ein tragbarer Notrufknopf, der am Handgelenk oder um den Hals getragen wird, ermöglicht es, im Falle eines Sturzes oder einer plötzlichen Erkrankung sofort Hilfe zu rufen.

24-Stunden-Service: Der Hausnotruf ist rund um die Uhr besetzt, sodass jederzeit Hilfe angefordert werden kann, was besonders in der Nacht oder in Situationen, in denen der Pflegebedürftige allein zu Hause ist, von großer Bedeutung ist.

Eine Hand hält einen SOS-Notfallknopf, der die Sicherheit und schnelle Hilfe, die durch Pflegegrad 1 gewährleistet wird, symbolisiert.

Praktische Hinweise für den Alltag

Pflegebedürftigkeit bedeutet oft, dass Anpassungen im Alltag notwendig sind, um die Selbstständigkeit zu erhalten und den Alltag sicher zu gestalten. Hier sind einige praktische Tipps:

✓ Nutzen Sie die verfügbaren Leistungen: Informieren Sie sich ausführlich über die Ihnen zustehenden Leistungen und nutzen Sie diese konsequent. Dies kann die Pflege und Unterstützung erheblich erleichtern.

✓ Passen Sie Ihre Umgebung an: Kleine Veränderungen im Haushalt können eine große Wirkung haben. Beispielsweise können Haltegriffe im Bad, rutschfeste Teppiche oder ein Treppenlift die Mobilität und Sicherheit erhöhen.

✓ Pflegen Sie einen aktiven Lebensstil: Körperliche Aktivitäten und soziale Kontakte sind wichtig, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Spaziergänge, leichte Übungen und regelmäßige Treffen mit Freunden oder Familie können helfen.

✓ Suchen Sie Unterstützung: Der Umgang mit Pflegebedürftigkeit kann emotional belastend sein. Tauschen Sie sich mit anderen aus, die ähnliche Erfahrungen machen, und nutzen Sie Selbsthilfegruppen oder Beratungsangebote.

✓ Regelmäßige Pflegeberatung: Nutzen Sie das Angebot der Pflegeberatung, um sich über aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und Ihre Pflegesituation regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Fazit

Pflegegrad 1 bietet eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Durch die richtigen Maßnahmen und Anpassungen im Alltag sowie die Nutzung der verfügbaren Leistungen können Betroffene und ihre Angehörigen eine höhere Lebensqualität und Sicherheit erreichen. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Angebote und scheuen Sie sich nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Pflegealltag optimal zu gestalten.

Wir vom Pflegedienst AML helfen Ihnen gerne bei der Bürokratie und bei der Pflege von Personen mit Pflegegrad 1. Rufen Sie uns gleich an oder schreiben Sie uns! Wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Beginnen Sie noch heute damit, die bestmögliche Unterstützung für sich oder Ihre Angehörigen zu sichern. Entdecken Sie weitere Tipps und Informationen auf unserer Website und lassen Sie sich individuell von uns beraten.

 

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