Pflegegrad 1
Pflegegrad 1: Alles, was Sie wissen müssen, um die beste Unterstützung zu erhalten
Pflegegrad 1 ist entscheidend für Menschen, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben und Unterstützung im Alltag benötigen. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, die Leistungen und praktische Hinweise, die mit Pflegegrad 1 verbunden sind. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten können.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 kennzeichnet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Menschen mit Pflegegrad 1 können größtenteils selbstständig leben, benötigen jedoch gelegentlich Unterstützung bei bestimmten alltäglichen Aufgaben. Zum Beispiel könnte eine Person mit Pflegegrad 1 in der Lage sein, sich selbst zu waschen und anzuziehen, fühlt sich aber unsicher, alleine in die Dusche zu steigen oder benötigt Hilfe beim Einkaufen.
Ein weiteres Beispiel: Ein älterer Mensch, der Schwierigkeiten hat, längere Strecken zu gehen, sich zu bücken oder Treppen zu steigen, könnte Pflegegrad 1 bekommen. Diese Person kann noch selbstständig in ihrer Wohnung leben, benötigt aber Unterstützung durch einen Hausnotruf oder gelegentliche Hilfe bei der Reinigung der Wohnung.
Wer stellt den Pflegegrad fest und wie wird er beantragt?
Voraussetzungen und Einstufung
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für gesetzlich Versicherte oder durch MEDICPROOF für privat Versicherte. Diese Institutionen führen eine umfassende Begutachtung durch, bei der sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Aspekte der Selbstständigkeit beurteilt werden.
Begutachtungsprozess
Antragsstellung: Der erste Schritt zur Einstufung in einen Pflegegrad ist die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Dies kann formlos erfolgen, sollte aber schriftlich bestätigt werden. Hier kann unser Team vom Pflegedienst AML Ihnen behilflich sein, um den Antrag korrekt und vollständig zu stellen.
Terminvereinbarung: Nach der Antragstellung vereinbart der MDK oder MEDICPROOF einen Termin zur Begutachtung. Dieser Termin findet in der Regel zu Hause statt, um die häuslichen Bedingungen und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu erfassen. Es gibt aber zunehmend auch telefonische Begutachtungen.
Begutachtung: Ein Gutachter des MDK oder von MEDICPROOF führt eine umfassende Beurteilung durch. Dabei werden sechs Bereiche bewertet:
o Mobilität
o Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
o Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
o Selbstversorgung
o Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
o Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Punktevergabe: Jeder dieser Bereiche wird mit Punkten bewertet. Um Pflegegrad 1 zu erreichen, muss die Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 liegen.
Bescheid: Nach der Begutachtung erstellt der MDK oder MEDICPROOF ein Gutachten und schickt es an die Pflegekasse. Diese entscheidet auf Basis des Gutachtens über die Zuteilung des Pflegegrads und informiert den Antragsteller schriftlich über das Ergebnis.
Leistungen und Unterstützung bei Pflegegrad 1
Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, die ihnen helfen, ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Entlastungsleistungen
Pflegesachleistungen umfassen Dienstleistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Bei Pflegegrad 1 beträgt der Anspruch auf Pflegesachleistungen 125 Euro pro Monat. Diese Leistungen können flexibel genutzt werden, um die Pflege und Betreuung zu Hause zu unterstützen. Beispiele:
Haushaltshilfe: Ein Pflegedienst kann eine Fachkraft zur Verfügung stellen, die bei der Reinigung der Wohnung, dem Waschen der Wäsche oder dem Einkaufen hilft. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn alltägliche Aufgaben aufgrund von körperlichen Einschränkungen schwerfallen.
Pflegebesuche: Professionelle Pflegekräfte können regelmäßige Besuche durchführen, um bei der Körperpflege zu helfen. Diese Besuche können individuell angepasst werden, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen.
Betreuungen: Pflegedienste bieten auch stundenweise Betreuungen an, Etwa zum Spazieren gehen, für Erinnerungsarbeit, gemeinsames Kochen, Spiele. So kommt Abwechslung in den Alltag und der pflegende Angehörige hat eine kleine Auszeit.