Pflegegrad 1: Leistungen und Voraussetzungen 2026
Stand: Oktober 2026
Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Stufen. Er gilt für Menschen, die ihren Alltag noch weitgehend allein schaffen, bei einzelnen Dingen aber merken, dass es nicht mehr so leicht geht wie früher. Geld aufs Konto gibt es von der Pflegeversicherung dafür zwar nicht. Trotzdem gilt: Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die den Alltag spürbar erleichtern.
Hier erfahren Sie, wer Pflegegrad 1 bekommt, wie Sie ihn beantragen und welche Hilfen zur Verfügung stehen.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 liegt laut Gesetz eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor. Gemeint sind Menschen, die allein in ihrer Wohnung zurechtkommen, aber an manchen Stellen Unterstützung im Alltag brauchen. Vielleicht fällt das Bücken schwer, der Einstieg in die Dusche wird unsicher oder der Wocheneinkauf ist allein kaum noch zu tragen.
Bis Ende 2016 gab es in Deutschland noch Pflegestufen. Wer damals Pflegestufe 1 hatte, kam 2017 automatisch mindestens in Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 wurde mit der Reform neu eingeführt, damit auch Menschen mit leichten Einschränkungen früh Hilfe bekommen.
Fallbeispiel Pflegegrad 1: So kann der Alltag aussehen
Ein ausgedachtes, aber typisches Beispiel: Frau Berger ist 81 und lebt allein. Waschen und Anziehen klappt noch gut, nur in die Dusche steigt sie ungern, seit sie einmal ausgerutscht ist. Treppen und längere Wege werden mühsam, den Einkauf erledigt meistens ihre Tochter.
Bei der Begutachtung kommt Frau Berger auf 19 Punkte, das reicht für die erste Stufe. Seitdem bezahlt sie mit dem Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe, die alle zwei Wochen putzt und mit ihr zum Supermarkt fährt. Die Tochter hat dadurch wieder Zeit für gemeinsame Nachmittage, statt am Wochenende die Wohnung der Mutter sauber zu machen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1: So läuft die Einstufung
Ob jemand Pflegegrad 1 erhalten kann, hängt weder vom Alter noch von einer bestimmten Diagnose ab. Es zählt allein, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigt. Die Einstufung in den Pflegegrad nimmt bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst vor, bei privat Versicherten ein Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung.
Für die Einstufung in einen Pflegegrad schaut sich der Gutachter sechs Lebensbereiche an:
- Mobilität, zum Beispiel Aufstehen, Gehen und Treppensteigen
- geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhalten und seelische Belastungen
- Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen und Essen
- Umgang mit Krankheit und Therapie, etwa Medikamente oder Arzttermine
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Für jeden Bereich gibt es Punkte, die gewichtet zusammengezählt werden. Für die Einstufung in Pflegegrad 1 sind 12,5 bis unter 27 Punkte nötig. Ab 27 Punkten beginnt Pflegegrad 2.
Pflegegrad 1 beantragen: Schritt für Schritt
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Für den Anfang genügt ein Anruf. Einen Anspruch auf Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Tag dieses Antrags, deshalb lohnt es sich, nicht lange zu warten. Danach bekommen Sie ein Formular, das Sie ausgefüllt zurückschicken.
Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst und vereinbart einen Termin. Meist kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause, in manchen Fällen findet das Gespräch auch am Telefon oder per Video statt.
Bitten Sie eine vertraute Person dazu, zum Beispiel Angehörige. Ein Tipp aus unserer Erfahrung: Schreiben Sie ein paar Tage vorher auf, wobei Sie Hilfe brauchen. Im Gespräch spielt man Schwierigkeiten gern herunter, und am Ende fehlen dann Punkte.
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
Wer Pflegegrad 1 bekommt, hat Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Das Paket ist kleiner als bei den höheren Stufen, aber für die meisten Betroffenen mit Pflegegrad 1 macht es im Alltag einen großen Unterschied.
Diese Hilfen stehen bei Pflegegrad 1 zur Verfügung:
- ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 42 Euro monatlich
- ein Zuschuss für einen Hausnotruf
- bis zu 4.180 Euro für den Umbau der Wohnung
- kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
Entlastungsbetrag: Haushaltshilfe und Betreuung bei Pflegegrad 1 bezahlen
Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause lebt. Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ist er die wichtigste Leistung.
Ausgezahlt wird der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich allerdings nicht. Sie bezahlen damit anerkannte Angebote und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, oder der Anbieter rechnet direkt mit ihr ab.
Bezahlen können Sie damit zum Beispiel:
- eine Haushaltshilfe zum Putzen, Wäschewaschen oder Einkaufen
- stundenweise Betreuung, etwa für Spaziergänge, Gespräche oder gemeinsames Kochen
- Leistungen ambulanter Pflegedienste, dabei auch Hilfe bei der Körperpflege
- Tagespflege oder Kurzzeitpflege
- Betreuungsnachmittage wie unser Sonnencafé in Röhrmoos
Was Sie in einem Monat nicht ausgeben, verfällt nicht sofort. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro sammelt sich an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Übers Jahr gerechnet kommen so bis zu 1.572 Euro zusammen.
Gibt es Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1?
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, und auch Pflegesachleistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Ein Anspruch auf Pflegegeld entsteht also erst mit einem höheren Pflegegrad.
Dasselbe gilt für die Verhinderungspflege, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und das bayerische Landespflegegeld: Auch diese Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Einen ambulanten Dienst für die häusliche Pflege können Sie trotzdem beauftragen. Er wird dann über den monatlichen Entlastungsbetrag abgerechnet.
Weitere Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1
Neben dem Entlastungsbetrag übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen noch einige andere Kosten. Manche davon kennen selbst viele Angehörige nicht.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ohne Zuzahlung
Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel bezahlt die Pflegekasse bis zu einem festen Betrag im Monat. Eine Zuzahlung fällt dafür nicht an. Sie beantragen die Hilfsmittel einmal und bekommen sie danach regelmäßig nach Hause geliefert.
Zuschuss für den Hausnotruf
Wer überwiegend allein lebt, kann einen Zuschuss für einen Hausnotruf erhalten. Ein kleiner Knopf am Handgelenk oder um den Hals genügt, um im Notfall Hilfe zu rufen, rund um die Uhr. Die Kosten für das Basisangebot werden bis zu einem festen Betrag übernommen.
Zuschuss für den Umbau der Wohnung
Haltegriffe im Bad, eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift können viel Sicherheit bringen. Für solche Umbauten gibt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme dazu. Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor die Handwerker anfangen.
Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Außerdem können Sie einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause nutzen, verpflichtend ist das aber nicht.
Angehörige können zudem kostenlos an Pflegekursen teilnehmen und dort lernen, wie sie im Alltag gut unterstützen, ohne sich zu überfordern.
Pflegereform: Bleibt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Ende September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine große Pflegereform beschlossen. Er sieht unter anderem vor, dass der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro bei Pflegegrad 1 wegfällt. Beschlossen ist das aber noch nicht. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat, und dabei kann sich noch einiges ändern.
Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gelten alle Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die in diesem Beitrag beschrieben sind. Unser Rat: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag jetzt und lassen Sie angesparte Beträge nicht verfallen.
Wann sich ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad lohnt
Gesundheit verändert sich, oft schleichend. Wenn Sie merken, dass mehr Hilfe nötig ist als bei der Begutachtung, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Mit Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und Pflegesachleistungen dazu. Die Pflegegrade 2 bis 5 unterscheiden sich vor allem darin, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Bei Pflegegrad 3 ist sie schwer beeinträchtigt, Pflegegrad 5 steht für die schwerste Form mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Insgesamt gibt es also die Stufen 1 bis 5.
Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag
Viele Familien nutzen nur einen Teil dessen, was ihnen mit anerkanntem Pflegegrad zusteht. Mit ein paar einfachen Schritten holen Sie mehr aus den verfügbaren Leistungen heraus.
- Warten Sie mit Hilfe nicht, bis es gar nicht mehr anders geht. Wer früh Unterstützung einplant, spart Kraft und behält den Überblick über angesparte Beträge.
- Machen Sie die Wohnung sicher, bevor etwas passiert. Gutes Licht im Flur, ein Haltegriff an der Dusche und keine losen Teppiche verhindern viele Stürze.
- Bleiben Sie in Bewegung und in Kontakt mit anderen. Spaziergänge, leichte Übungen und regelmäßige Treffen helfen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
- Und an pflegende Angehörige: Achten Sie auch auf sich selbst. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, hat mehr Kraft für die Zeit, die wirklich zählt.
Hilfe bei Pflegegrad 1 vom Pflegedienst AML in Röhrmoos
Wir unterstützen Sie dabei, den Pflegegrad zu beantragen, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und zeigen Ihnen, wofür Sie die Leistungen der Pflegekasse einsetzen können.
Ob Hilfe im Haushalt, Betreuung zu Hause oder ein Nachmittag im Sonnencafé: Im Gespräch klären wir, was Ihnen im Alltag am meisten hilft.
Rufen Sie uns an unter 08139 7518, Montag bis Freitag von 9:15 bis 14:00 Uhr.
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