Pflegegrad 3 einfach erklärt
Von der Begutachtung bis zur Leistung: Pflegegrad 3 einfach erklärt
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und erfordert umfangreiche Unterstützung im Alltag. Dieser Blogbeitrag erklärt die Voraussetzungen, das Begutachtungsverfahren und die verfügbaren Leistungen für Pflegegrad 3.
Definition und Bedeutung von Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 wird Personen zugewiesen, die eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit haben und somit erhebliche Unterstützung im Alltag benötigen. Er liegt zwischen Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung) und Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung).
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss eine Person eine Punktzahl zwischen 47,5 und 70 im Begutachtungsverfahren erreichen. Bewertet werden sechs Lebensbereiche:
Mobilität: Fähigkeit zur Fortbewegung und Nutzung von Hilfsmitteln.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Denk-, Lern- und Kommunikationsfähigkeiten.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Umgang mit psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten.
Selbstversorgung: Fähigkeit, sich selbst zu versorgen (Essen, Anziehen, Körperpflege).
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Umgang mit medizinischen Behandlungen und Therapien.
Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Fähigkeit zur Alltagsgestaltung und Pflege sozialer Beziehungen.
Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegegrad 3
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder andere zugelassene Prüfdienste. Der Ablauf beinhaltet:
- Antragstellung: Einreichung eines Antrags bei der Pflegekasse.
- Pflegebegutachtung durch den Gutachter: Der Gutachter bewertet die Pflegebedürftigkeit vor Ort oder inzwischen auch per Telefon/Videotelefonie.
- Erstellung des Gutachtens: Dokumentation der Befunde und Empfehlung eines Pflegegrades.
- Entscheidung der Pflegekasse: Auf Grundlage des Gutachtens wird der Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen festgelegt.
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Leistungen bei Pflegegrad 3
Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf diverse Leistungen:
- Entweder Pflegegeld: 573 Euro monatlich für häusliche Pflege durch Angehörige (= Geldleistung).
- Oder Pflegesachleistungen: 1432 Euro monatlich für die Unterstützung durch einen Pflegedienst (= Sachleistung).
- Oder eine Kombination aus beidem, die sogenannte Kombinationsleistung.
Zudem:
- Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Betreuungsangebote oder hauswirtschaftliche Unterstützung
- Tages- und Nachtpflege: 689 Euro monatlich für die Betreuung in Pflegeeinrichtungen.
- Vollstationäre Pflege: 770 Euro monatlich für die Unterbringung in Pflegeheimen.
- Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für vorübergehende stationäre Pflege.
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege bei Verhinderung der regulären Pflegeperson.
- Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich), Hausnotrufsysteme (25,50 Euro monatlich) und Wohnraumanpassungen (einmalig bis zu 4.000 Euro nach Genehmigung durch die Pflegekasse)
Praktische Hinweise für den Alltag mit Pflegegrad 3
Der Alltag mit Pflegegrad 3 erfordert spezielle Anpassungen und Unterstützung:
Anpassungen im häuslichen Umfeld: Installation von Hilfsmitteln wie Haltegriffen und rutschfesten Matten, ausreichender Beleuchtung, auch nachts. Die Entfernung von Stolperfallen wie losen Teppichen oder hohen Türschwellen.
Förderung der Selbstständigkeit: Regelmäßige Bewegung und Aktivitäten zur Erhaltung der Fähigkeiten.
Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige: Nutzung von Entlastungsangeboten, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.
Fallbeispiele zur Veranschaulichung
Beispiel 1: Herr Müller, der regelmäßige Hilfe beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe und der täglichen Körperpflege benötigt, nutzt Kombinationsleistung, also Unterstützung durch seinen Pflegedienst und Pflegegeld für seine Ehefrau.
Beispiel 2: Frau Schmidt nutzt die Tagespflegeeinrichtung und erhält zusätzlich Pflegegeld für die häusliche Pflege durch ihre Schwiegertochter.
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Es ist wichtig, diese Ressourcen zu nutzen, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und die Pflege zu erleichtern.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns!
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